Allgemeine Geschäftbedingungen1. Nachstehende Bestimmungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der AOM und für sämtliche Verträge der AOM mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von AOM angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen. Soweit Beratungsverträge oder -angebote der AOM Bestimmungen enthalten, die von den allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor. 2. AOM ist bemüht, alle Projekte erfolgsorientiert durchzuführen. Gegenstand des Auftrags ist immer die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen bestimmen und verantworten wir die Art der Ausführung des Projektes. Wir sichern den vollen Einsatz unserer Berater zu. Die Ergebnisse unserer Tätigkeit und unsere Empfehlungen werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, gegeben und sollen die Grundlage für eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidungen des Kunden bilden. 3. AOM benötigt zur erfolgreichen Durchführung seiner Tätigkeit die vereinbarte Mitwirkung des Kunden. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere die rechtzeitige Ausführung der vereinbarten Mitwirkungshandlungen, die Bereitstellung der erforderlichen Informationen, Unterlagen und Sachmittel sowie sonstige Unterstützung auf Kosten des Kunden. Wird ein Projekt in Phasen durchgeführt, die aufeinander aufbauen, ist der Kunde verpflichtet, auf Wunsch von AOM kurzfristig abgeschlossene Phasen zu prüfen und zu billigen, um so eine reibungslose Weiterarbeit zu ermöglichen. 14 Tage nachdem AOM dem Kunden den Abschluss einer Projektphase oder eines Projekts schriftlich angezeigt hat, gilt die abgeschlossene Phase oder das Projekt als vom Kunden geprüft und gebilligt, sofern nicht zuvor der Kunde mögliche Einwände gegenüber AOM schriftlich geltend gemacht hat. 4. Wenn die von AOM übernommenen Aufgaben Arbeiten von AOM-Beratern an oder mit den EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der AOM-Berater sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden kann (Datensicherung). 5. AOM wird alle Personen, die mit der Durchführung des Auftrags betraut sind, zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen - auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses - verpflichten. 6. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 7. Die Einhaltung der durch AOM zugesagten Leistungsfristen setzt voraus, dass sämtliche Einzelheiten des Auftrags bei Projektbeginn geklärt sind und der Kunde alle von ihm beizustellenden Leistungen vereinbarungsgemäß realisiert und ggf. die vereinbarte Vorauszahlung geleistet hat. 8. Sollte AOM trotz des nicht geschuldeten Erfolges unter bestimmten Umständen zur Gewährleistung verpflichtet sein, beschränkt sich diese Gewährleistungspflicht nach Wahl AOM auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung für die betreffende Projektphase. Bei Fehlschlagen angemessener Nachbesserungsversuche oder von Ersatzleistungen ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder, nach seiner Wahl, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, soweit erbrachte fehlerfreie Teilleistungen für den Kunden nicht mehr von Interesse sind. 9. Für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche haftet AOM in voller Schadenhöhe bei groben Verschulden leitender Angestellter. In Höhe des typischen für AOM unvorhersehbaren Schadens haftet AOM bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb solcher Pflichten für grobes Verschulden von AOM-Mitarbeitern. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. 10. Der Kunde kann den Auftrag jeweils bis zum Abschluss von eventuell vereinbarten Phasen eines Gesamtprojekts mit Monatsfrist kündigen. In diesem Fall rechnet AOM die bis zum Ablauf der betreffenden Phase anfallenden Kosten ab und übergibt die bis dahin angefallenen Aufzeichnungen über Teilergebnisse des Beratungsauftrags. 11. AOM-Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Auftragsbestätigung durch AOM zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen des Vertrags bedingen ebenfalls schriftliche Bestätigung, wobei Briefwechsel genügt. Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur mit Zustimmung des Vertragspartners abtretbar. Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung bleiben die weiteren Bedingungen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ist Ahlen als Gerichtsstand vereinbart oder nach Wahl AOM der Sitz des Kunden. Drensteinfurt, den 01.08.2004 |
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